5.10 Maßnahmen bei Todesfall an gemeingefährlichen Infektionserregern
Bereits im Vorfeld sollten auch Überlegungen über das Vorgehen getätigt werden, wenn das Leben der Betroffenen nicht gerettet werden konnte – insbesondere wenn es sich um einen Massenanfall handelt. Im Beitrag 5.10 Maßnahmen bei Todesfall an gemeingefährlichen Infektionserregern wird dies dargestellt, ebenso wie mit kontagiösen Leichen vor und nach eventuell notwendiger Obduktion umgegangen werden soll.
Eine wichtige und nicht generell zu beantwortende Frage ist, wann eine Leiche kontagiös ist. Bisher liegen keine Berichte vor, dass eine Infektion über eine geschlossene Leiche stattgefunden hat – wenn auch Berichte z. B. über Ebola-Epidemien dies vermuten lassen. Es empfiehlt sich daher, beim Umgang mit dem Leichnam eines infektiösen Patienten – insbesondere aufgrund eventuell austretender Körperflüssigkeiten – angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein erhöhtes Infektionsrisiko haben in jedem Fall Personen, die an der offenen Leiche arbeiten. Eine Obduktion sollte, wenn immer möglich, vermieden werden. Die Pathologie gehört zu den (bio-)medizinischen Disziplinen mit dem relativ höchsten Erkrankungsrisiko. Insbesondere sind hier zu nennen Tuberkulose und Hepatitis B (www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/Arbeitsbelastungen/download_biotech/GefaehrdungPathologie.pdf).
Autoren diesen Beitrags sind W. Eisenmenger, R. Gillich, P. Graf, S. Ippisch, A. Nerlich und A. Riepertinger.
- Erscheinungsdatum
- 08.11.2007
